Umzug in eine Alters- oder Pflegeinstitution
Seit 2026 muss mit dem Umzug in eine Alters- oder Pflegeinstitution der Wohnsitz in die entsprechende Gemeinde verlegt werden. Damit wechselt auch die Zuständigkeit der Kirchgemeinde und wir erhalten keine Informationen mehr über unsere ehemaligen Gemeindeglieder.
Auf Wunsch bleiben wir jedoch gerne verbunden mit Ihnen. Es ist möglich, weiterhin über unser «Chilfänschter» informiert zu bleiben über die Kirchgemeinde und wir besuchen Sie auch gerne am neuen Ort. Mit einer kurzen Mitteilung auf unserem Sekretariat können Sie uns Ihre Wünsche mitteilen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr - 11.30 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr - 11.30 Uhr